Kann ich den Umgang mit dem anderen Elternteil während der Corona-Krise aussetzen? Eine Frage, die viele Eltern sich derzeit stellen. Grundsätzlich hat das Kind getrennter Eltern ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, zumindest solange, bis das Kindeswohl dadurch nicht konkret gefährdet wird.
In der multikulturellen Gesellschaft sind binationale Ehen normal und alltäglich. Was aber im täglichen Leben einfach ist und oft nach den Landessitten des Landes in dem man lebt abläuft, ist in Fragen des Erbrechtes komplizierter.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot der Bildung von Namensketten aus mehr als einem Doppelnamen durch Eheleute verfassungsgemäß ist.