Steuervorteile bei einer Unternehmensnachfolge in Zeiten der Corona-Krise
Kein Thema hält die Welt derzeit so in Atem, wie das Corona-Virus. Auch das Steuerrecht unterliegt in bemerkenswerter Rasanz den Auswirkungen der Pandemie. Für Nachfolgeplanungen in Unternehmen ergeben sich nun ebenfalls neue Aspekte, die wesentlichen Einfluss auf die Steuerbelastung haben.
In jedem Einzelfall ist zunächst zu prüfen, in welchem Stadium sich die Unternehmensnachfolge befindet - ist die Übertragung bereits vollzogen oder steht die Übertragung demnächst an?
Für den Fall einer Erbschaft oder einer Schenkung in der Vergangenheit wurden oftmals Verschonungsabschläge in Anspruch genommen, die nun durch bestimmte Maßnahmen gefährdet sein könnten. Kurz gefasst sind im Zuge der Nachfolge häufig Teile des erworbenen Unternehmens steuerfrei. Im Gegenzug müssen die neuen Gesellschafter jedoch Sorge dafür tragen, dass das Unternehmen fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Verschonungsabschläge sind oft an Bedingungen geknüpft
Befindet sich das Unternehmen durch einen Lockdown, Produktionsausfall oder einen krisenbedingten Nachfragerückgang in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, könnte ein Unternehmensverkauf oder eine Einstellung der Unternehmung angedacht werden. Doch in beiden Szenarien könnten zuvor gewährte Verschonungsabschläge anteilig aberkannt werden und eine Nachversteuerung des Anteilserwerbs nach sich ziehen.
Selbiges kann eintreten, wenn der Personalbedarf in der Krise gesunken ist und dadurch vorgegebene Lohnsummenregelungen nicht mehr eingehalten werden können.
Ist die Nachfolge jedoch noch nicht vollzogen und erst für die Zukunft geplant, so ergibt sich vor diesem Hintergrund eine Chance der steueroptimierten Gestaltung. Die sogenannte Ausgangslohnsumme kann aufgrund der derzeitigen Krise vergleichsweise niedrig sein und vereinfacht es einem Nachfolger, bei hoffentlich anziehender Weltwirtschaft, diese perspektivisch zu erfüllen und an einem Verschonungsabschlag teilhaben zu können.
Vorausschauende Planung bringt Vorteile
Andererseits kann eine übereilte Überbrückung pandemiebedingter finanzieller Lücken, z. B. durch Einlagen des Gesellschafters, steuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen darstellen, was für den Nachfolger eine Mehrbelastung darstellen könnte. Andere Formen der finanziellen Stütze könnten hingegen unproblematisch sein.
Eine anstehende Unternehmensübertragung kann vor diesem Aspekt zeitlich geschickt getimt werden, um die Übergabe effizienter zu gestalten. So kann die derzeitige Wirtschaftslage oftmals genutzt werden, um das Unternehmen steueroptimal in die nächste Generation zu übertragen. Gleichzeitig sollte bei bereits erfolgten Übertragungen Klarheit über eventuelle Problemfälle bestehen.
In jedem Einzelfall ist zunächst zu prüfen, in welchem Stadium sich die Unternehmensnachfolge befindet – ist die Übertragung bereits vollzogen oder steht die Übertragung demnächst an?
Die SHP-Beratergruppe rät daher auch in Krisenzeiten, den Überblick zu wahren, Fallstricke nicht zu übersehen und sich ergebende Möglichkeiten zu nutzen. Hierbei steht die SHP-Beratergruppe durch eine ganzheitliche Beratung an der Seite ihrer Mandanten.