Wenn eine Insolvenz droht, stehen Selbstständige vor einer großen Herausforderung mit vielen Fragen. Die Corona-Pandemie trifft umso mehr Unternehmer*innen unerwartet und konfrontiert Betroffene mit vielen Unsicherheiten: Ab wann ist man zahlungsunfähig, was sollte man bei einem Insolvenzantrag beachten und was passiert danach?
Im Interview: Attila von Unruh zur aktuellen Insolvenz-Situation in Deutschland und was Rechtsanwälte vor eine große Herausforderung stellt. Lesen Sie hier das ganze Interview.
Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldete Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen beantragen können. Erst nach Beendigung des kompletten Verfahrens ist der Schuldner offiziell schuldenfrei.
Auch während der Privatinsolvenz als einem - wenn auch unerfreulichen - zeitlich begrenzten Lebensabschnitt bleibt die Pflicht zur Steuererklärung unverändert bestehen. Für den Insolvenzschuldner stellt sich die Frage, wer in welchem Stadium der Verbraucherinsolvenz dafür zuständig und verantwortlich ist.
Die Wohlverhaltensphase, abgekürzt WVP ist der im Insolvenzrecht festgelegte Zeitraum, in dem sich der Schuldner als insolventer Verbraucher an gesetzlich vorgegebene „Obliegenheiten“ halten muss. Der allgemein übliche Begriff WVP wird in § 295 der Insolvenzordnung, kurz InsO „..... als Zeitraum zwischen der Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist.....“ bezeichnet. Die WVP beziehungsweise Abtretungsfrist endet mit der förmlichen Erteilung der Restschuldbefreiung.
In dieser Woche hat die Bundesregierung zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie weitreichende Gesetzesänderungen an den Vorschriften zum Insolvenzrecht auf den Weg gebracht. Die neuen Vorschriften sollen rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und sind zunächst bis 01. April 2021 befristet.
Viele Anleger haben in den letzten Jahren Kapitalanlagen abgeschlossen, bei denen regelmäßig eine sogenannte Nachrangklausel Bestandteil der Vertragsbedingungen war. Nun hilft der Bundesgerichtshof tausenden von Anlegern, sich von diesen nachteiligen Anlageverträgen zu lösen und gibt diesen einen Rückzahlungsanspruch.
Mit Datum vom 28. November 2012 hat das Bundesumweltministerium (BMU) den Entwurf einer Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vorgelegt.
Deutschland gehört zu den größten Exporteuren dieser Welt mit mehr als einer Billion Euro Warenwert pro Jahr. Internationalen Handel betreiben nicht nur die Großkonzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen, längst ist der Mittelstand den deutschen Grenzen entwachsen.
Deutschland gehört zu den größten Exporteuren dieser Welt mit mehr als einer Billion Euro Warenwert pro Jahr. Internationalen Handel betreiben nicht nur die Großkonzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen, längst ist der Mittelstand den deutschen Grenzen entwachsen.